Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates (Orthocheck)
Nach Sichtung der von Ihnen mitgebrachten Unterlagen und einer Befragung mit körperlicher Untersuchung können wir abschätzen, welches Therapieverfahren bei Ihnen zur Anwendung kommen kann. Sie sollten stets die wesentlichen Röntgenaufnahmen, CT-Bilder und kernspintomographischen Aufnahmen (auch die Befunde!!) mitbringen.
Fragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach, ob das Zweitmeinungsverfahren erstattet wird. Die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahme wäre hier sinnvoll.
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Tel. 0911/96615-0